Leistungen 

 

Ernährungstherapie bei Krankheiten

Ernährungstherapie umfasst alle ernährungsbezogenen Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gesundheit und Handlungsvermögen des Patienten und spielt eine herausragende Rolle in der Gesamttherapie der Ernährungsmitbdingten Krankheiten und der Krankheiten, die diätetische Maßnahmen erfordern.

Die Ernährungsmitbdingte Krankheiten sind multifaktorielle Erkrankungen, die im Umfeld einer Fehl- und/oder Überernährung, Bewegungsmangel, Fehlverhalten (beispielsweise zu wenig Entspannung) und einer genetischen Prädisposition entstehen. Die Ernährung steht in wissenschaftlich nachweisbarem Zusammenhang mit dem Wohlbefinden und der Gesundheit und kann das Ausbrechen von Krankheiten fördern oder verhindern. durch eine gezielte Umstellung der Ernährung können diese Krankheiten geheilt oder zumindest gelindert werden.

Meine Schwerpunkte im Bereich Ernährungstherapie sind wie folgt:

  • Mangelernährung / Untergewicht
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Gicht/Hyperurikämie
  • Lebensmittelunverträglichkeiten
  • Insulinresistenz
  • Diabetes mellitus Typ 2

Ernährungsberatung zum Abnehmen

Im Bereich der Prävention (nach § 20 SGB V) biete ich individuelle Ernährungsberatungen zum Abnehmen an. Mein Angebot richtet sich an Erwachsenen, mit einem BMI von ≥ 25 bis < 30,  die sich zum Abnehmen beraten lassen wollen. Die Beratung wird angesichts Ihrer Ernährungsgewohnheiten, Interessen und Bedürfnisse durchgeführt und umfasst folgende Bestandteile:

  • Anamnese, Messung und Beurteilung der Körpermaße
  • Analyse Ihrer aktuellen Ernährungsgewohnheiten 
  • Empfehlungen zu einer ausgewogenen und bedarfs­gerechten Ernährung
  • Mahlzeitengestaltung und Erstellung eines kalorienarmen Ernährungsplans zum Abnehmen
  • Beratung zur Lebensmittelauswahl und Einkaufstraining
  • Beratung zur Gewichtsstabilisierung

 

Kosten

Die Erstberatung (45 – 60 Minuten) Kostet 60 Euro. Jede Folgeberatung (30 – 60 Minuten) kostet 40 Euro.

Kostenübernahme durch Krankenkassen auf Grundlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung

Wenn eine Krankheit vorliegt, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel den Großteil der entstehenden Kosten für eine ernährungstherapeutische Beratung. Eine Bezuschussung durch die privaten Krankenkassen ist vom abgeschlossenen Vertrag abhängig (auf Basis des § 43 SGB V). Dazu ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Überweisung) vom behandelnden Arzt erforderlich sowie die individuelle Absprache mit Ihrer Krankenkasse. Sprechen Sie mit dem Arzt darüber, ob  eine Ernährungsberatung gemäß § 43 SGB V für Sie in Frage kommt. Wenn er diese empfiehlt, bitten Sie um die entsprechende Bescheinigung für die Ernährungsberatung. Ein Formular zum Ausfüllen von behandelnden Ärztinnen und Ärzten (Notwendigkeitsbescheinigung) finden Sie hier. Ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, entscheidet diese im Einzelfall nach Beantragung durch den Patienten. Je nach Kasse werden bis zu 100 % der Kosten übernommen.

Alle Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen finden Sie hier.

 

 

 

 

Ihre zertifizierte Ernährungsberaterin in Frankfurt
Samiyeh Mohammadzadeh Asl